www.ce-zeichen.info Ihr Informations- und Marketingportal rund um das CE - Zeichen. Spezialisierung: Maschinen- und Anlagenbau, Gerätebau. Richtlinienkonformes Handeln bringt Haftungssicherheit. Machen Sie die EG - Konformitätserklärung zum tatsächlichen Qualitätssiegel Ihrer Produkte. CE ist Produktsicherheit CE ist Benutzersicherheit CE ist Betriebssicherheit ![]() klick hier für Newsletter (CE) Lassen Sie sich aktuell und übersichtlich zu neuen Entwicklungen rund um das CE-Zeichen informieren. Erhalten Sie die für Sie zutreffenden Auszüge aus dem Europäischen Amtsblatt. Partner CE, Beratung, Sachverständiger, Sicherheitstechnologie Konstruktion, Projekte, Entwicklung, Optimierung Die Website befindet sich z.T. noch im Aufbau. Kontaktieren Sie mich bitte direkt, sofern Sie zu einzelnen, Sie interessierenden Fragen hier noch keine Inhalte finden. Vielen Dank! Kontakt - Webmaster ![]() Sie befinden sich hier: Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik ~ Der AEU-Vertrag ~ Binnenmarkt - gemeinsame Politik Binnenmarkt - gemeinsame Politik 1. Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik 1.1. Der AEU - Vertrag (alt: EG - Vertrag) 1.1.4. Binnenmarkt - gemeinsame Politik Artikel 2 des (alten) EG - Vertrages: "Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes, (...), sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, (...) einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit, (...), zu fördern. Artikel 3 nennt u.a. als wesentliches Betätigungsfeld der Gemeinschaft: "... einen Binnenmarkt, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist; ..." Artikel 3 Abs. (3) des EU - Vertrages definiert: "Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin." In Artikel 2 Abs. (3) des AEU - Vertrages heißt es: "Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik im Rahmen von Regelungen nach Maßgabe dieses Vertrags, ..." Mit Artikel 4 Abs. (2) wird u.a. der Binnenmarkt als Politikfeld definiert, auf dem die Union gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten Verwantwortung trägt. Darin begründet sich z.B. auch die Notwendigkeit der einzelstaatlichen Umsetzung einer Vielzahl europäischer Rechtsvorschriften im Rahmen des "Neuen Konzepts" Schließlich heißt es in Artikel 5: "Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Wirtschaftspolitik innerhalb der Union. Zu diesem Zweck erlässt der Rat Maßnahmen; insbesondere beschließt er die Grundzüge dieser Politik." |