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Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik
EG - Richtlinien des "Neuen Konzepts"
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Ingenieurbüro Jürgen Bialek
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1. Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik
1.2. Das "Neue Konzept"
1.2.5. Die "Konformitätsvermutung"
 
Bei harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht und die in nationale Normen umgesetzt worden sind, ist eine Übereinstimmung mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen anzunehmen.
 
Man spricht dann von der
 
Konformitätsvermutung
 
 
Eine solche EG-harmonisierte Norm, die die oben genannten Kriterien erfüllt muss:
 
- auf das betreffende Produkt zutreffen
- vom Hersteller komplett und ohne Einschränkungen angewendet worden sein
- alle vom Produkt ausgehenden Gefahren abdecken.
 
Für weitere Informationen siehe auch unter
Vorgehensweise beim Planen
Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik ~ Das "Neue Konzept" ~ Die Konformitätsvermutung
Der AEU-Vertrag
Das "Neue Konzept"
Das "Gesamtkonzept"
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Zeitlicher Abriss
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Bedeutung der
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Die "Konformitäts- vermutung"
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