www.ce-zeichen.info Ihr Informations- und Marketingportal rund um das CE - Zeichen. Spezialisierung: Maschinen- und Anlagenbau, Gerätebau. Richtlinienkonformes Handeln bringt Haftungssicherheit. Machen Sie die EG - Konformitätserklärung zum tatsächlichen Qualitätssiegel Ihrer Produkte. CE ist Produktsicherheit CE ist Benutzersicherheit CE ist Betriebssicherheit ![]() klick hier für Newsletter (CE) Lassen Sie sich aktuell und übersichtlich zu neuen Entwicklungen rund um das CE-Zeichen informieren. Erhalten Sie die für Sie zutreffenden Auszüge aus dem Europäischen Amtsblatt. Partner CE, Beratung, Sachverständiger, Sicherheitstechnologie Konstruktion, Projekte, Entwicklung, Optimierung Die Website befindet sich z.T. noch im Aufbau. Kontaktieren Sie mich bitte direkt, sofern Sie zu einzelnen, Sie interessierenden Fragen hier noch keine Inhalte finden. Vielen Dank! Kontakt - Webmaster ![]() Sie befinden sich hier: 1. Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik 1.5. Gesetzliche Umsetzung in Deutschland 1.5.4. Die 9. GPSGV (Maschinenverordnung) Mit dieser Rechtsverordnung in der Ausfertigung vom 12.05.1993, zuletzt geändert mit Verordnung vom 18.06.2008 wurde die EG - Maschinenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung setzt dabei im Einzelnen die Artikel und Anhänge der Maschinenrichtlinie i.W. wie folgt um: - § 1 - Anwendungsbereich - Artikel 1 + 3 der Maschinenrichtlinie - § 2 - Begriffsbestimmungen - Artikel 2 der Maschinenrichtlinie - § 3 - Voraussetzungen für das Inverkehrbringen ![]() i.W. Artikel 5 der Maschinenrichtlinie und damit Bezugnahme auf die Anhänge I, II und VII![]() Artikel 7, Absatz (2) der Maschinenrichtlinie zu harmonisierten Normen- § 4 - Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen ![]() i.W. Artikel 12 der Maschinenrichtlinie und damit Bezugnahme auf die Anhänge IV, VIII, IX und XGrundlagen europäischer Wirtschaftspolitik ~ Gesetzliche Umsetzung (D) ~ Die 9. GPSGV (Maschinenverordnung) (1/2) Die 9. GPSGV (Maschinenverordnung) eine Seite zurück |