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Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik
EG - Richtlinien des "Neuen Konzepts"
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1. Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik
1.4. Der ganzheitliche Ansatz
1.4.1. Gründe für die ganzheitliche Betrachtung
 
Es kann vorkommen, dass die Beachtung einer zentralen Rechtsnorm (Richtlinie) nicht ausreicht, um alle auf das Produkt zutreffenden Anforderungen zu erfüllen.
Für diesen Fall, finden sich in den Richtlinien jeweilige Bestimmungen, die Sie zwingen, sich auch mit den weitergehenden Anforderungen zu befassen.
 
So heißt es z.B. in der Richtlinien 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie in Artikel 5 Absatz (4):
 
"Fällt eine Maschine unter weitere Richtlinien, die andere Aspekte regeln und ebenfalls das Anbringen einer CE- Kennzeichnung vorschreiben, so bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass diese Maschine auch den Bestimmungen dieser anderen Richtlinien entspricht."
 
Fällt Ihr Produkt unter weitere Richtlinien des "Neuen Konzepts", die auch eine CE-Kennzeichnung vorsehen, so bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als alle zutreffenden Richtlinien mit allen zutreffenden Anforderungen zu beachten.
 
Dies ist in den relevanten Artikeln der einzelnen Richtlinien ganz klar gefordert.
 
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