www.ce-zeichen.info Ihr Informations- und Marketingportal rund um das CE - Zeichen. Spezialisierung: Maschinen- und Anlagenbau, Gerätebau. Richtlinienkonformes Handeln bringt Haftungssicherheit. Machen Sie die EG - Konformitätserklärung zum tatsächlichen Qualitätssiegel Ihrer Produkte. CE ist Produktsicherheit CE ist Benutzersicherheit CE ist Betriebssicherheit ![]() klick hier für Newsletter (CE) Lassen Sie sich aktuell und übersichtlich zu neuen Entwicklungen rund um das CE-Zeichen informieren. Erhalten Sie die für Sie zutreffenden Auszüge aus dem Europäischen Amtsblatt. Partner CE, Beratung, Sachverständiger, Sicherheitstechnologie Konstruktion, Projekte, Entwicklung, Optimierung Die Website befindet sich z.T. noch im Aufbau. Kontaktieren Sie mich bitte direkt, sofern Sie zu einzelnen, Sie interessierenden Fragen hier noch keine Inhalte finden. Vielen Dank! Kontakt - Webmaster ![]() Sie befinden sich hier: 1. Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik 1.4. Der ganzheitliche Ansatz 1.4.2. Informationen Der Gesetzgeber geht bei einer CE-Kennzeichnung auf Ihrem Produkt davon aus, dass Sie alle zutreffenden Anforderungen aus allen für Ihr Produkt einschlägigen Richtlinien kennen und Sie diese auch beachtet haben. Dies Anforderung ist jedoch nicht neu. Bereits z.B. in der "alten" Maschinenrichtlinie 98/37/EG gab es im Artikel 8 Absatz (6) eine vergleichbare Anforderung. Sie müssen vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung sicherstellen, dass Ihr Produkt alle zutreffenden Anforderungen aus allen zutreffenden Richtlinien erfüllt. Informieren Sie sich z.B. zum möglichen Richtlinienumfeld der Maschinenrichtlinie auf der entsprechenden Seite dieses Portals. Im Register EG - Richtlinien des "Neuen Konzepts" finden Sie Informationen und Links zu den wichtigsten Richtlinien. Verbindlichen Charakter haben die Fassungen der Richtlinientexte, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind: http://eur-lex.eu/de/index.htm Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik ~ Der ganzheitliche Ansatz ~ Informationen |