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Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik
EG - Richtlinien des "Neuen Konzepts"
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Ingenieurbüro Jürgen Bialek
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1. Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik
1.4. Der ganzheitliche Ansatz
1.4.2. Informationen
 
Der Gesetzgeber geht bei einer CE-Kennzeichnung auf Ihrem Produkt davon aus, dass Sie alle zutreffenden Anforderungen aus allen für Ihr Produkt einschlägigen Richtlinien kennen und Sie diese auch beachtet haben.
 
Dies Anforderung ist jedoch nicht neu. Bereits z.B. in der "alten" Maschinenrichtlinie 98/37/EG gab es im Artikel 8 Absatz (6) eine vergleichbare Anforderung.
 
Sie müssen vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung sicherstellen, dass Ihr Produkt alle zutreffenden Anforderungen aus allen zutreffenden Richtlinien erfüllt.
 
Informieren Sie sich z.B. zum möglichen Richtlinienumfeld der Maschinenrichtlinie auf der entsprechenden Seite dieses Portals.
Im Register
EG - Richtlinien des "Neuen Konzepts" finden Sie Informationen und Links zu den wichtigsten Richtlinien.
 
Verbindlichen Charakter haben die Fassungen der Richtlinientexte, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind:
 
http://eur-lex.eu/de/index.htm
Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik ~ Der ganzheitliche Ansatz ~ Informationen
Der AEU-Vertrag
Das "Neue Konzept"
Das "Gesamtkonzept"
ganzheitlicher Ansatz
gesetzliche Umsetzung
Zusammenfassung
Gründe
Informationen
Richtlinienumfeld der Maschinenrichtlinie